Auskunftsbegehren

Gemäß dem Datenschutzgesetz und der europäischen Datenschutzrichtlinie können alle Personen einen Antrag auf Auskunft an Einrichtungen stellen die persönliche Daten über sie führen. Falls falsche oder unvollständige Daten geführt werden kann auch die Richtigstellung gefordert werden. Unter Umständen kann auch die Löschung der Daten gefordert werden. Das betrifft neben privaten Firmen auch öffentliche Stellen wie das Innenministerium, Europol und die Polizei. Sie führen Datenbanken wie  das WählerInnenverzeichnis, Fremdenregister, EDIS, Elekrotinsches kriminalpolizeiliches Informationssystem EKIS, uvm.

Das Stellen eines solchen Antrags ist sehr einfach, die folgenden Seiten enthalten Vorlagen und Anleitungen:

 

Auch Firmen müssen dir Auskunft über Daten erteilen wenn sie persönliche Daten führen. Das betrifft beispielsweise auch Facebook. Wie du ein Auskunftsbegehren an Facebook stellen kannst erfährst du bei der Seite “Europe vs. Facebook”.

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